Have any questions?
+44 1234 567 890
Klassenpflegschaften
Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten der Schüler und der Lehrer wird in der Klassenpflegschaft verwirklicht (§ 73 Schulgesetz - SchulG). Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schüler der Klasse und mit beratender Stimme der Klassenlehrer.
Auf dem ersten Elternabend im neuen Schuljahr wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter. für die Dauer eines Schuljahres ( § 73SchulG).
Die Klassenpflegschaft ist in gewissem Umfang an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt.
Sie wirkt zum Beispiel bei folgenden Aktivitäten der Klasse mit:
- Hilfe und Planung und Organisation von Klassenfesten
und Klassenfahrten - Begleitung der Kinder bei Schulausflügen
- Hausaufgabenhilfe / Lesehilfe
- Unterstützung des Lehrerkollegiums bei Bastelarbeiten
zu St. Martin, Weihnachten oder Ostern - Besuch außerschulischer Lernorte
- Hilfe bei diversen Unterrichtsthemen und -projekten
sowie Projekttagen - Einrichtung und Führung einer Klassenkasse
- Radfahrübungen
- Organisation und Leitung der Schulbücherei